Keine Tiere aus Nicht-EU-Staaten aus dem Urlaub mitbringen

Amtstierärzte warnen vor Tollwut

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Ein streunender Hund am Strand oder eine heimatlose Katze am Ferienhaus können bei Tierfreunden im Urlaub schon mal Mitleid erregen. Kurz vor Beginn der Sommerferien warnt der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover davor, Tiere als Urlaubssouvenirs mit nach Hause zu nehmen. Zum Schutz gegen Tollwut gelten strenge Einreisebestimmungen für Tiere aus Nicht-EU-Staaten. Wer diese ignoriert, kann seine Gesundheit gefährden und muss mit hohen Kosten für die Einfuhr des Tieres rechnen.

In der Ferienzeit werden immer wieder Hunde und Katzen an den Grenzen der Europäischen Union aufgehalten. Der Grund: Die Tiere sind nicht ausreichend gegen Tollwut geimpft. Die ansteckende Viruserkrankung, die durch Bisswunden und Speichel auf Hunde, Katzen, andere Tiere und insbesondere auch Menschen übertragen werden kann, kommt in der EU nur noch selten vor. „Damit das so bleibt, dürfen nur Hunde und Katzen mit ausreichendem Impfschutz die Grenzen zur EU passieren“, sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der Region Hannover.

Tierfreunden, die aus Mitleid spontan oder im Auftrag einer Tierschutzorganisation als Flugpate Kleintiere aus dem Urlaubsland mit nach Hause nehmen möchten und die Einreisebestimmungen ignorieren, können sich mit Krankheiten anstecken und müssen mit hohen Kosten rechnen. „Ohne vorbeugende Impfung kann Tollwut für Mensch und Tier tödlich ausgehen. Das Krankheitsbild ist nicht eindeutig, so dass Verwechslungsgefahr mit anderen bedeutenden Krankheiten besteht“, warnt Dr. Spieler. Hunde und Katzen können sich außerdem unerkannt mit anderen, teilweise auch für Menschen ansteckenden Infektionen, die in Deutschland aufgrund der klimatischen Verhältnisse selten vorkommen, infizieren.

Werden Tiere aufgrund mangelnden Impfschutzes vor der Einreise in die EU gestoppt, müssen sie entweder für mehrere Monate in Quarantäne bleiben oder zurück ins Heimatland geschickt werden. Die Kosten dafür trägt die Person, die das Tier mitbringt.

Wer beabsichtigt, einen Vierbeiner aus einem Nicht-EU-Land mit nach Hause zu nehmen, muss weitere Formalitäten beachten: Neben der Tollwutimpfung, deren Wirkung zum Beispiel für die Türkei oder Marokko zusätzlich noch durch einen Tollwutantikörpertest und eine Wartezeit von drei Monaten nachgewiesen sein muss, ist ein Mikrochip und eine gültige Bescheinigung des Amtstierarztes aus dem Herkunftsland erforderlich.

Eigenes Haustier im Urlaub vor Krankheiten schützen

Viele Menschen wollen im Urlaub nicht auf ihre tierischen Freunde verzichten und nehmen sie mit ins Ausland. Aber auch sie können sich mit Tollwut und anderen Infektionskrankheiten anstecken. Besonders gefährdet sind die Tiere, deren Impfschutz nicht durch jährliche Wiederholungsimpfungen aufrechterhalten wurde, die sehr jung oder alt sind oder die durch die klimatischen Bedingungen gestresst und daher für Krankheiten besonders empfänglich sind. In südlichen Urlaubsländern ist für Hunde die Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen deswegen besonders hoch.

Dr. Petra Spieler rät: „Tierbesitzerinnen und -besitzer sollten ihre Lieblinge zu Hause lassen. Wenn die Mitnahme unvermeidbar ist, empfehlen wir, sich vor der Reise umfassend beim zuständigen Amtstierarzt über die Rückreiseformalitäten zu informieren. Ansonsten droht auch diesen Tieren die Quarantäne!“

Über die im Urlaubsland geltenden Bestimmungen können am besten die jeweiligen Konsulate Auskunft geben. Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover können sich telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter 0511/ 61 62 20 95 beraten lassen. Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden an: FDVV@region-hannover.de. Weitere Informationen gibt es außerdem auf www.bmelv.de/….



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