Region Hannover begrüßt Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
Sonderumlage für Kommunen ohne eigenes Jugendamt
Regionspräsident Hauke Jagau begrüßt das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Sonderumlage der Region Hannover für den Jugendhilfebereich. Der Staatsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung am Montag (29. April) eine Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz für rechtmäßig erklärt, nach der die Region Hannover von Kommunen, für die sie die Jugendhilfeaufgaben wahrnimmt, eine Sonderumlage erhebt. Dagegen hatten elf regionsangehörige Städte und Gemeinden Verfassungsbeschwerde erhoben.
„Die gesetzliche Regelung bietet einen fairen Interessenausgleich für Kommunen mit eigenem Jugendamt. Ich freue mich, dass der Staatsgerichtshof diese Auffassung teilt“, sagt Regionspräsident Hauke Jagau.
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