Bei der TUP gelten ab sofort 2G-Regel und Maskenpflicht

Vorstellungs- und Konzertbesuch nur noch für geimpfte und getestete Personen möglich / Öffentliche Impfstation im früheren Restaurant Hayati im Grillo-Theater

Pressemeldung der Firma Theater und Philharmonie Essen GmbH

In Folge der am gestrigen Dienstag veröffentlichten Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind Vorstellungs- und Konzertbesuche in den Spielstätten der Theater und Philharmonie Essen (TUP) ab sofort nur noch unter 2G-Bedingungen möglich. Wer also die Angebote von Schauspiel, Oper, Ballett, Philharmonie und Philharmonikern wahrnehmen möchte, muss entweder nachweislich vollständig geimpft oder genesen sein und sich entsprechend ausweisen können. Ein negatives Testergebnis ist für den Einlass nicht mehr ausreichend. Diese Regelung gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Um der Sicherheit der Besucher*innen in besonderer Weise Rechnung zu tragen, haben sich Geschäftsführung und Intendanten darüber hinaus auf eine Maskenpflicht mit dem Tragen mindestens einer medizinischen Maske auch während der Aufführungen verständigt.

Vor dem Hintergrund des steigenden Interesses an Impfungen weitet die Stadt Essen in Zusammenarbeit auch mit der TUP ihr Impfangebot aus und richtet u. a. im Grillo-Theater ein wöchentliches Impfangebot ein. Jeweils montags können sich Bürger*innen ab zwölf Jahren dort impfen lassen. Start ist am Montag, 29. November, von 14:00 bis 20:00 Uhr. Aktuelle Informationen dazu sowie die Dauer des Angebots im Theater erfahren Interessierte auf der Website der Stadt Essen unter essen.de/coronavirus_impfen.



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