Schloss Lichtenwalde integriert Ausstellung zur 800-jährigen Historie dauerhaft
Die Sonderschau „800 Jahre Licht im Walde“ im Schloss Lichtenwalde bei Chemnitz, welche die 800-jährige wechselhafte Schloss- und Parkgeschichte des beeindruckenden Barockensembles dokumentiert, wird ab Oktober 2021 dauerhaft in die Museen der Einrichtung integriert. Damit können sich Besucher auch zukünftig über die Historie von Schloss und Park Lichtenwalde informieren.
Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die wechselnden Besitzer seit dem 13. Jahrhundert, darunter auch Ritter Dietrich von Harras und die gräfliche Familie Vitzthum von Eckstädt, sowie die veränderten Verwendungszwecke des Baus von der Burg zum heutigen Barockschloss mit musealer Nutzung. Alte Karten, Möbelstücke und Ansichten zeugen von der Wandlungsfähigkeit der Anlage.
Auch die Entstehung des Schlossparks wird in der Sonderausstellung thematisiert. Zu erfahren ist, wie sich der Park über die Jahrhunderte entwickelte und wie bis heute die Wasserkunst zur Bewirtschaftung der über 335 Springstrahlen im Park mit Wasser aus der Zschopau genutzt wird.
Die Ausstellung zur Schlossgeschichte ist im Rahmen der regulären Öffnungszeiten zugänglich.
Schloss Lichtenwalde bei Chemnitz
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag
April bis Oktober 10:00–18:00 Uhr
November bis März 10:00–17:00 Uhr
(an Feiertagen auch Montag geöffnet)
Eintritt:
8,- € Erwachsene / 6,- € ermäßigt* / 21,- € Familien
(Eintritt Schloss mit Schatzkammer-Museum inkl. Sonderausstellung „Der Duft der Kirschblüte“)
* Ermäßigungen erhalten Schüler (Grundschule bis Gymnasium), Studenten, Azubis, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte ab GdB 60 % unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Freien Eintritt haben Rollstuhlfahrer, Begleitpersonen (Merkzeichen B), Kinder im Vorschulalter in Begleitung Erwachsener (ausgenommen davon sind Gruppen), Inhaber des Familienpasses des Freistaats Sachsen gemäß dessen Bedingungen.
Hinweis:
Die Öffnungszeiten der Ausstellung unterliegt den Bestimmungen der jeweils aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
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