Broschüre: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in der Region

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Eine anzügliche Bemerkung, ein Pin-Up-Girl als Bildschirmschoner – wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an? Eine Broschüre, die die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in der Region Hannover herausgegeben hat, gibt Antworten. Gerade ist sie neu aufgelegt worden; ab sofort kann sie unter anderem bei der Gleichstellungsbeauftragten der Region Hannover kostenfrei bestellt werden: Per E-Mail an gleichstellung@region-hannover.de oder telefonisch unter (0511) 616-22329. Die Broschüre erläutert zum einen, wie sexuelle Belästigung definiert wird, gibt aber auch handfeste Tipps wie sich Frauen – und gegebenenfalls Männer – wehren können, welche Rechte sie haben und was Personalverantwortliche tun können.

„Die meisten Belästigten versuchen zunächst, die Übergriffe zu ignorieren oder scherzhaft damit umzugehen. Dieses Verhalten ist aber meistens nicht zielführend“, weiß Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover. „Erfolgreicher ist es, das Schweigen zu brechen und sein Gegenüber zur Rede zu stellen. Es ist außerdem empfehlenswert, die Vorfälle zu notieren.“ Mundt betont: Wenn sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer belästigt fühle, habe die Person das Recht, sich bei den zuständigen Stellen im Betrieb zu beschweren. Denn die Arbeitgeber seien verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen. „Auch die Gleichstellungsbeauftragten und die Gewerkschaften sind geeignete Stellen, um sich beraten zu lassen“, sagt Petra Mundt. Die Broschüre listet die wichtigsten Kontakte auf und hält auch Auszüge aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereit.



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