Macht und Recht – Fluide Erscheinungsformen des Protests
Sa, 29.03.2014 / Symposium in Kooperation mit dem Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) am KIT ZKM_Medientheater, 10-18 Uhr, Eintritt frei, in deutscher Sprache
Als Begleitprogramm zur Ausstellung global aCtIVISm (14. Dezember 2013-30. März 2014) im ZKM widmet sich das Symposium dem globalen Aktivismus als Kunstform des 21. Jahrhunderts aus der Perspektive des Rechts. Durch den Einsatz neuer Kommunikationsformen und Technologien hat der zivilgesellschaftliche Protest neue Erscheinungs- und Ausdrucksformen gefunden. Sie weisen gegenüber den bekannten Organisations- und Ausdrucksformen Besonderheiten auf, denen sich das Symposium unter dem Schlagwort Grenzverflüssigungen (räumlicher Grenzen; zentraler / dezentraler Organisationsformen; Öffentlichkeit / Privatheit; Kunst / Meinungsäußerung; Minderheit / Mehrheit, Versammlung / Performance) nähern will:
Social Media spielen eine wichtige Rolle bei der globalen Vermittlung aktivistischer Inhalte, aber auch für die Kommunikation von Aktivisten untereinander. Sie fördern die Bildung von Ad-hoc-Gruppierungen jenseits räumlicher Grenzen und ermöglichen ein öffentliches Agieren aus dem privaten Umfeld heraus: Räumliche Grenzen werden obsolet, aus Privatheit wird Öffentlichkeit. Protest organisiert sich länderübergreifend und dezentral, ob nun globale Probleme wie der Klimaschutz oder regionale Bahnprojekte betroffen sind. Die Kunst verlagert sich aus dem White Cube des Museums in den öffentlichen Raum und den globalen Daten-Raum des Internet. Gleichzeitig findet der globale Aktivismus Eingang in die Kunst. Die Grenzen zwischen Kunst und Meinungsäußerung, Versammlung und performativen, künstlerischen Ausdrucksformen verschwimmen.
Lassen sich Hackerangriffe oder das Whistleblowing vor dem Hintergrund bestehender Eigentumszuordnungs- und Datenschutzkonzepte sowie dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen rechtfertigen? Im realen Raum stattfindende Protestaktionen (Sitzblockaden, Flugblätter, Demonstrationen) sind ortsgebunden und unterliegen der Hoheitsgewalt des territorialen Gesetzgebers. Sie sind durch die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt. Inwieweit aber lässt sich das einzelstaatliche Versammlungsrecht auf grenzüberschreitende, dezentral organisierte Aktionen übertragen? Schützen die Freiheitsrechte auch die virtuellen Formen des Protests (wie virtuelle Sit-Ins als Blockadeform des Netzzeitalters)? Während bei Versammlungen im realen Raum ein Vermummungsverbot gilt, wird ein Recht auf Anonymität im Netz diskutiert. Das führt zu der Frage, wie weit die staatliche Überwachung im Internet gehen darf, und wo die durch das neue Grundrecht der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gesetzten Grenzen verlaufen. Wie verhalten sich die klassischen Organisationsformen zivilen Engagements durch NGOs (Non-Governmental Organisations) zu den neuen Formen des globalen Aktivismus? Bedarf es angesichts einer scheinbaren Umkehrung der bestehenden Verhältnisse eines Schutzes der inaktiven Mehrheit gegenüber aktiver Minderheiten?
Wenn sich das Recht nicht selbst verflüssigen soll, muss es diese neuen Entwicklungen des zivilen Engagements abbilden. Aber ist es möglich, für diese fluiden Erscheinungsformen Analogien zu einem Recht zu bilden, das auf klar konturierte Institutionen ausgerichtet ist? Die Schwierigkeiten zeigen sich bereits bei dem Versuch der Systematisierung. Auch er ist durch Verflüssigung geprägt.
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