Baugenehmigung ist nicht zu beanstanden: Ministerium sieht keinen Anlass für fachaufsichtliche Maßnahmen
Verbrauchermarkt in Burgwedel-Wettmar
Die Region Hannover wird die Baugenehmigung für den neuen Verbrauchermarkt im Burgwedeler Ortsteil Wettmar nicht aufheben. Dies ist das Ergebnis einer Fachaufsichtsbeschwerde, über die das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu entscheiden hatte. Die Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Region „in ihrem pflichtgemäßen Ermessen stand“ und stellte somit fest, dass die Region Hannover bei der Erteilung der Baugenehmigung rechtskonform gehandelt hat
„Wie die Region Hannover bewertet das Ministerium das Vertrauen des Bauherren in den Bestand der schon 2010 erteilten Baugenehmigung höher als etwaig beeinträchtigte öffentliche Interessen“, zeigte sich Prof. Dr. Axel Priebs, Dezernent für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover, zufrieden mit dem Ausgang der Prüfung. Schon das Verwaltungsgericht Hannover und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten in ihren jeweiligen Beschlüssen eine Verletzung privater Rechte Dritter ausgeschlossen.
Der Bau des Verbrauchermarktes in Wettmar ist umstritten; ein Anlieger war gerichtlich dagegen vorgegangen, eine Bürgerinitiative hatte sich nun an das Ministerium gewandt, weil sie die Baugenehmigung als „objektiv rechtswidrig“ empfand.
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