Matschie kündigt Fluthilfen für Kultureinrichtungen und Denkmale an / Anträge auf Förderung ab sofort möglich
„Das Hochwasser im Mai und Juni 2013 hat zu Schäden auch an zahlreichen kulturellen Einrichtungen und Denkmalen in Thüringen geführt. Den Betroffenen wird schnell und unkompliziert geholfen. Anträge auf Fördermittel zur Beseitigung der Schäden können ab sofort gestellt werden.“ Darüber informiert Thüringens Kulturminister Christoph Matschie nach Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie am heutigen Tag.
In Thüringen waren Schäden an Kultureinrichtungen und Denkmalen in Höhe von rund 12 Millionen Euro entstanden, darunter an Museen, Theatern, Bibliotheken und Archiven, in historischen Parks und Gärten, an Schlössern, Musik- und Kunstschulen und Kulturhäusern. In der Regel sei eine Vollfinanzierung der Maßnahmen vorgesehen, so Matschie. Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden einschließlich des denkmalpflegerischen Mehraufwands. Auch Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden können nach Matschies Angaben gefördert werden, sofern diese mit den denkmalschutzrechtlichen Belangen vereinbar sind. Insgesamt stehen bundesweit für das kulturelle Hilfsprogramm 200 Millionen Euro zur Verfügung.
„Ich bin mir sicher, dass es mit dem Programm gelingt, die Hochwasserschäden an Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft und an den Denkmalen zu beseitigen. Ziel ist, unsere einzigartige Kulturlandschaft wieder in vollem Glanz erstrahlen zu lassen“, so der Minister.
Bei einem Besuch des Meininger Theaters informierte sich Matschie heute über Schäden in Höhe von mehr als 400.000 Euro, die durch Eindringen von Grundwasser entstanden sind. „Das Theater kann einen Förderantrag stellen und erhält Hilfe“, kündigte der Minister an.
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